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Fachrichtung: Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Theodor-Litt-Schule Gießen Ringallee 62 35390 Gießen Telefon 0641/306 33-00, -01, -02 Telefax 0641/306 33-05 eMail: tls.gi@t-online.de www.tls-gi.de |
Die Ausbildung beginnt jeweils im Februar - mit dem Schulhalbjahr und startet in der neuen Lernumgebung. Der typische rechnergestützte Arbeitsplatz des Technikers wird in den Fachräumen nachgebildet. Hier findet ein integrierter Unterricht statt, der mit Prozessen der Beratung, Planung und Überwachung optimal auf die Aufgaben des Technikers vorbereitet. |
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1. Abschlusszeugnis der Berufsschule |
| 2. Abschlussprüfung in einem ein schlägigen Ausbildungsberuf |
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3. Berufserfahrung |
Aufgabe und Berechtigungen
Die berufliche Weiterbildung an der Technikerschule (Zweijährigen Fachschule) hat zum Ziel, qualifizierte Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, Aufgaben im mittleren Funktionsbereich der Wirtschaft zu übernehmen.
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung"Staatlich geprüfte(r) Techniker(in)"
Fachrichtung: Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Studierende, die bei der Aufnahme in die Fachschule den Hauptschulabschluss nachweisen, erhalten den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt, wenn sie mit der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Zusatzprüfung in Mathematik) wird Studierenden, die bei Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nachweisen, die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erreichen.
Neben dem Pflichtunterricht besteht ein Zusatzangebot zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung. Studierende können hier ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung nach §21 BBiG erwerben und sich als betriebliche Ausbilder qualifizieren.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat durch die Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei Ablegung der Meisterprüfung festgelegt, dass Abschlussprüfungen an Zweijährigen Fachschulen als Teil II der Meisterprüfung anerkannt werden. Auch die Ausbildereignungsprüfung wird als Teil der Meisterprüfung anerkannt.
Organisationsform
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform, beginnt jeweils im Februar und dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte von jeweils zwei Schulhalbjahren.
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